Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen
zu den „Natural Voice“-Workshops in Oelde-Stromberg oder Barsinghausen
mit Simone Fratczak und Martina Blume
Der Vertrag zwischen Dir (Teilnehmer:in) und mir (Simone Fratczak) kommt in dem Moment verbindlich zustande, in dem wir Dir eine Anmeldebestätigung zusenden.
1) Anmeldung/Datenschutz, Teilnahmegebühr, Fälligkeit
(a) Mit Eingang Deiner Anmeldung wird Dein Platz im Workshop reserviert und Du erhältst eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die von Dir genannten personenbezogenen Daten dürfen wir für unsere Buchungs- und Seminarabwicklung und zum Zweck der späteren Kontaktaufnahme speichern, verarbeiten und nutzen – eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
(b) In der Teilnahmegebühr sind enthalten:
– alle Unterrichtsinhalte während des Workshops
– Getränke (Tee, Wasser), Snacks, ein Mittagessen
In der Teilnahmegebühr sind nicht enthalten:
– Übernachtungs- oder Reisekosten
(c) Die gesamte Teilnahmegebühr ist vor Workshopbeginn zahlbar und zum Zahlungstermin fällig, der in der detaillierten Informations-E-Mail genannt ist, die Du von uns ca. 4 Wochen vor Kursbeginn, zusätzlich zur Anmeldebestätigung, erhältst.
(d) Die Workshops sind von der Teilnehmerzahl her limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.
2) Storno- / Bearbeitungsgebühr
Stornogebühren werden fällig, wenn Du absagen solltest und keine(n) Ersatzteilnehmer:in stellen kannst, oder wir keine(n) Nachrücker:in auf der Warteliste haben.
Stornogebühren:
– ab dem 10. Tag vor Beginn des Workshops: 50 % der Gesamtsumme
– ab dem 4. Tag vor Beginn des Workshops: 70 % der Gesamtsumme
– ab 1 Tag vor Beginn des Workshops oder bei Nicht-Erscheinen: 100 % der Gesamtsumme
3) Absage eines Workshops
Liegen vor Workshopbeginn nicht genügend Anmeldungen vor, können wir den Workshop ebenso absagen, wie bei Krankheit der Gesangs-Coaches, bei höherer Gewalt, Unfall oder aus vergleichbaren Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. In diesen Fällen erstatten wir Dir die bereits gezahlte Workshopgebühr unverzüglich. Weitere Schadenersatzansprüche hast Du nicht, insbesondere auch nicht hinsichtlich etwaiger Reise- oder Übernachtungskosten.
4) Vertraulichkeit
Du verpflichtest Dich, sämtliche Gesprächsinhalte sowie vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer:innen und der Coaches vertraulich zu behandeln, insbesondere außerhalb der Workshops.
5) Haftungsausschluss
Du bestätigst, dass wir für schädigende Ereignisse auf dem Weg zum und vom Workshop ebenso wenig haften wie für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die Du mitgebracht hast. Du nimmst auf eigene Verantwortung und Gefahr teil. Du trägst die volle Verantwortung für Dich und Deine eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Workshops und kommst für Schäden auf, die Du verursacht hast.
Die KursteilnehmerInnen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die KursteilnehmerInnen an anderen Teilnehmer:innen vornehmen, handeln die Kursteilnehmer:innen auf eigene Gefahr und Risiko.
Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Gesangs-Coaches sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.
6) Psychische und physische Belastungen
Unsere Workshops können intensiv sein. Die Teilnahme daran setzt eine normale psychische/physische Belastbarkeit voraus. Du bestätigst, dass Du psychisch/physisch belastbar bist und weder uns noch Dritte für psychische/physische Auswirkungen während oder nach den Workshops verantwortlich machen wirst.
7) Ausschluss vom Workshop
Wir können Personen vor Ort auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen. Dies ist möglich im Falle von zum Beispiel berauschten oder verbal ausfälligen Teilnehmer:innen, unpassenden Störungen der anderen Teilnehmer:innen, ungebührlichem Verhalten oder Ähnlichem. Sollte sich die Lage nach Ermahnung durch uns nicht bessern, kann der/die Teilnehmer/in vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dies ist bei Workshops auch im Sinne der anderen Teilnehmer:innen, um deren Lernerfolg sicherzustellen und ihren Anspruch auf Leistung zu wahren. Den ausgeschlossenen Teilnehmer:innen wird die Teilnahmegebühr in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
8) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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